Sie mögen sich fragen, wie die rechtliche Lage bei unseren Angebot aussieht. Dabei können wir Sie beruhigen: bei uns findet keine Schwarzarbeit, scheinselbstständige Beschäftigung oder Sozialbetragsbetrug statt. Durch die Dienstleistungsfreiheit für ausländische Arbeitskräfte aus anderen EU-Ländern ist unsere Vermittlung legal.
Will man eine Haushaltskraft aus Polen oder anderen EU-Ländern beschäftigen, gibt es im Grunde zwei verschiedene Varianten. Entweder über eine Entsendung, wie wir sie praktizieren, oder durch eine Einladung über das deutsche Arbeitsamt. Bei der letzten Variante treten Sie als Arbeitgeber aus und schließen mit der Kraft einen Arbeitsvertrag. Sie müssen sich dabei um alle rechtlichen Belange kümmern, die Betreuerin versichern etc. und eventuell wieder eine neue Kraft suchen, falls ihre alte wieder zurückfährt.
Die andere Variante läuft über Agenturen in Polen, wie es unsere polnischen Kooperationspartner sind. Diese entsenden Hilfskräfte, welche in Polen kranken- und sozialversichert sind sowie Rentenbeiträge und Umsatzsteuer zahlen.
Arbeiten die Betreuerinnen in Deutschland, ist dies nach EU-Recht und der EU-Dienstleistungsfreiheit jederzeit möglich.
Entscheiden Sie sich für die erste Variante der Entsendung, sind Sie nicht direkter Arbeitgeber einer Betreuerin, sondern Auftraggeber. Sie müssen sich nicht um den bürokratischen Teil wie Steuern, Versicherungen, Abrechnungen etc. kümmern, sondern nehmen nur die Dienstleistung der Pflegekraft in Anspruch. Sie erhalten von uns Betreuervorschläge und müssen keine Vorauswahl treffen. Auch bei einem Wechsel der Betreuungskraft kümmern wir uns schnell und verlässlich um einen Ersatz.
Dieser Weg ein gern gewählter, da Ihnen viel Aufwand erspart bleibt und Sie trotzdem auf völlig legalen Wege eine Kraft beschäftigen.